Donnerstag, 24. Oktober 2013

Also so wird das nichts mit dem Kran!


Wir hatten letzte Woche erfahren, dass der 40-Tonnen-Kran (ja den brauchen wir wohl nun tatsächlich - genaue Gründe gab es bisher nicht) nun nicht wie zuvor besprochen anstatt auf einem Nachbargrundstück sogar auf zwei Nachbargrundstücken Füße haben wird und wir schnell die Erlaubnis einholen müssen, da sich sonst unser Projekt verzögern würden...

Gesagt getan - die erste Bestätigung hatten wir ja bereits vor Wochen eingeholt (kein Problem, da hier ebenfalls noch "Baustelle" ist) - beim anderen Nachbar handelt es sich allerdings um die gerade frisch hergerichtete Einfahrt die hier ein Schwergewicht-Fuß abstützen müsste, eine Zisterne und Fundamente enthält. Nach kurzer Rücksprache sagte uns der Nachbar, dass er hiermit nicht einverstanden ist, da etwaige Beschädigungen natürlich von niemand getragen werden würden und ausserdem Fundamente unter dieser Einfahrt sind.

Also liegt der Ball nun wieder bei FH Weiss - da der Kran bautechnisch so nicht gestellt werden kann (wurde von denen natürlich im Vorfeld auch nie geprüft). Wir sind sehr gespannt was jetzt passiert. Wäre es so geblieben wie am Anfang beim Aushubgespräch besprochen, hätten wir kein Problem...

31.10.2013: Bis heute gibt es dazu keine Rückmeldung seitens FH Weiss (nur der Hinweis, dass dies unser Problem sei - es wird langsam richtig unverschämt!) - Eskalation an Geschäftsführer gestern ist erfolgt... Auch gibt es nun eine neue Anforderung, dass jetzt plötzlich das gesamte Baugebiet mit Parkverboten ausgestattet werden muss (entgegen der ursprünglichen Planung, dass nur die Zufahrtsstrasse ein Parkverbot bekommt)...

06.11.2013: Heute nun die erste Reaktion auf das Kran Thema seitens FH Weiss - noch ohne Lösung.

2 Kommentare:

  1. So ungewöhnlich ist das mit dem Parkverbot im Wohngebiet nicht. Wir haben das nicht gemacht, aber sind dafür durchgelaufen und nach Parkspezialisten zu schauen, an denen man nur noch mit Twingo oder Smart vorbeikommt. War aber kein Problem.

    Bezüglich Kranstandplatz hat man als Bauherr schon auch Pflichten. Unsere eine Nachbarin hatte auch Bedenken weg. Der Rabatten, auf die sich unser Kran gestützt hat. Umsonst. Man muss halt sauber unterbauen, dann passiert auch nichts.

    Viel Erfolg weiter, zumindest bei unserm Keller hat bis dato alles problemlos und zu unserer Zufriedenheit geklappt.

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    1. Pflichten ja, aber wenn es durch Zisternen oder Fundamente nicht möglich ist einen Kranfuß dorthin zu stellen - sehe ich das als die Pflicht der Baufirma dies im Vorfeld zu prüfen (zumal die Pläne des Nachbarn vorliegen)

      Im Baugebiet sind wir das zweite Haus mit FH Weiss - beim ersten war dieses weitreichende Parkverbot ebenfalls nicht erforderlich.

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