Hier ein Tatfoto des "bösen" Fundamentgrabens |
Nachdem der Erdbauer und Bauleiter dies gemeinsam im Erstgespräch so festgelegt hatten das es eine Böschung geben soll damit der Schotter nicht reinrutscht, musste ich am Telefon fast lachen - nach der Geschichte mit der falschen EFH nun scheinbar noch ein Thema das FH Weiss bzw. speziell der Bauleiter wohl schnell von sich schieben will. Davon, dass er dies im Gespräch so vorgegeben hat wollte er natürlich nichts wissen.
Heißt jetzt im Detail: Während den Grabungsarbeiten die FH Weiss zwecks falscher EFH durchführen muss, wird eine Verschalung im Streifenfundament erstellt. Die abgetragene Erde wird dann in den Keil eingefüllt und verdichtet. Für diesen Vorgang sollen wir nun die Mehrkosten tragen - sehe ich erst mal noch nicht so!
Unsere Frage mittlerweile: Wieso kann FH Weiss nicht einfach - wenigstens einmal - direkt etwas korrekt machen ohne Nacharbeit und Mehrkosten??
Update 10.10.2013: Nach neuen Aussagen wird wohl doch nichts verschalt, sondern einfach soviel Beton in das Fundament eingegossen, dass auch die Böschung verschwindet. Die Mehrkosten sollen wir jetzt aber dennoch dafür bezahlen - daher haben wir das Thema abermals an den Geschäftsführer eskaliert, warum sollen wir auch für etwas bezahlen das nachweislich vom Bauleiter so vorgegeben wurde?
Update 21.10.2013: Ende vom Lied war nun, dass das Fundament wie ursprünglich geplant ausgeführt wurde und zum Böschen ohne unsere Einwilligung unser Schotter verwendet wurde - immerhin keine Mehrkosten - leider ist nun auch der Schotter weg.
Ich würde mir überlegen, bei allen Gesprächen eine dritte Person, bzw. Gutachter hinzuzuziehen. Für den Fall mit der Stütze gar einen Anwalt.
AntwortenLöschen